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2. Verzollungsart
Sie haben die Wahl zwischen einer Verzollung auf Einzelländer (CustomsClearance-Service) und der speziellen EU-Verzollung (EUClearance-Service). Mit den inco-term-Etiketten lassen sich Verzollungskosten und staatliche Abgaben flexibel aufteilen. Der Transportpreis ist in jedem Fall durch den Exporteur zu tragen. Die Kosten des Importeurs werden per Rechnung des lokalen GLS-Partners oder in bar bei Auslieferung beglichen. Weigert sich der Empfänger oder ist er nicht in der Lage, für die allfälligen Verzollungskosten und die Einfuhrabgaben (MwSt., Zollgebühren, Lagerkosten eines Zolllagers, Inkasso-Gebühren usw.) eines Swiss Post GLS-Paketes aufzukommen, müssen die Kosten und Abgaben durch den Absender gedeckt werden. Zusätzlich wird eine Rückbelastungsgebühr verrechnet. Im Ausland kann eine Vorlageprovision erhoben werden.
Inco-term 20/30/40: In manchen Ländern erfordert die Verzollung eine Vollmacht des Empfängers.
Inco-term 50: bis max. EUR 22 pro Empfänger
| Einzelland | EU-Verzollung | Verzollung | Zoll | MwSt. |
|---|---|---|---|---|
| Exporteur | Exporteur | Exporteur | ||
| Exporteur | Exporteur | Exporteur | ||
| Importeur | Importeur | Importeur | ||
| Exporteur | Exporteur | Importeur | ||
| Exporteur | Importeur | Importeur | ||
| Exporteur | Exporteur | - | ||
| Exporteur | Exporteur | - | ||
| Exporteur | - | - |