Unternavigation

Transportbestimmungen
Transportbestimmungen
Die vorliegenden Bedingungen sind gültig ab 1. Januar 2011 und ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schweizerischen Post. Änderungen vorbehalten. Aktuelle Dokumente sind unter www.swisspost-gls.ch verfügbar.
Nicht zugelassene Waren
Ausnahmen sind mit Genehmigung von Swiss Post GLS möglich. Folgende Waren sind nicht zur Beförderung (Export und Import) zugelassen: gefährliche Waren gemäss IATA- und ADR-Bestimmungen (Sprengstoff, Farben, Lacke usw.), lebende Tiere, Pflanzen und Saatgut (weitere Einschränkungen je nach verwendeter inco-term-Etikette möglich), Waffen aller Art, verderbliche Waren, persönliche Effekten, sterbliche Überreste, Valuta oder Dokumente mit Nominalwert, Edelsteine, Edelmetalle, Kunstgegenstände, Waren mit einem Carnet A.T.A., Produkte mit verbrauchs- oder gewerbesteuerpflichtigem Alkoholgehalt, alkoholhaltige Produkte mit unzulässiger Verpackung, temporär eingeführte Waren, Nahrungsmittel. Die Ware ist transportsicher zu verpacken.
Die Verwendung von Holzkisten und Paletten ist vorab abzuklären.
Vertragsabschluss Export
Ein Vertrag mit Swiss Post GLS wird im Allgemeinen durch die vorbehaltlose Aufgabe eines Paketes am Postschalter bzw. die Übergabe bei der Abholung abgeschlossen. Mit der Übergabe gelten die aktuellen Transportbedingungen sowie die massgebenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Schweizerischen Post als akzeptiert. Diese sind jederzeit im Internet abrufbar bzw. am Postschalter erhältlich. Bei individuellen Offerten wird ein Einzelvertrag mit dem Kunden abgeschlossen, welcher Preise, Rabatte, Zielmengen und Gewichtsstruktur sowie die ergänzenden Vertragsbestimmungen festhält.
Vertragsabschluss Import
Durch die vorbehaltlose Annahme des Paketes erklärt sich der Empfänger bereit, allfällige Verzollungskosten und staatliche Abgaben fristgerecht zu begleichen und die aktuellen Transportbedingungen sowie die massgebenden AGB anzuerkennen.
Haftpflicht
Für Verlust bzw. Beschädigung eines Paketes wird gegen über dem Absender bis zum effektiven, beim Versand deklarierten Warenwert des Paketes gehaftet (maximal EUR 750, Auszahlung in CHF). Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn eine vorbehaltlose Annahme erfolgt ist. Die in dieser Broschüre publizierten Transportzeiten sind Richtwerte und sind nicht garantiert. Sie können durch externe Faktoren (Zoll, Stau, Streik usw.) beeinflusst werden. Eine Haftung für die Verspätung und daraus entstehende Folge schäden ist ausgeschlossen. Der Absender stellt in jedem Fall den Versand in einer geeigneten Verpackung sicher. Anfallende Zoll- und Steuerkosten aufgrund fehlerhaft erstellter Handelspapiere unterliegen der Verantwortung des Absenders.
Zusatzversicherung
Im Paket-Export kann der Absender eine Zusatzversicherung gegen alle Risiken von Haus zu Haus abschliessen (bis CHF 40 000 pro Paket, bis CHF 20 000 für Schmuck und Uhren). Versichert ist der Wert des Paketes am Ort und zur Zeit des Transportbeginns zuzüglich Fracht, Versicherungsprämie und die übrigen Kosten bis zum Bestimmungsort. Für gebrauchte Güter gilt der Zeitwert des versicherten Gutes. Die Meldung über den Wunsch einer Zusatzversicherung muss vor Beginn des versicherten Transports bei Swiss Post GLS eintreffen und bedarf der Bestätigung. Details werden getrennt geregelt. Die Versicherung enthält u. a. keine Deckung für die Beschlagnahme oder Zurück haltung durch eine Regierung, die Verzögerung in der Beförderung oder Ablieferung (unabhängig von der Ursache) sowie für mittelbare Schäden aller Art oder Schäden, welche aus ungenügender Verpackung entstanden sind.
Vergütung
Die Leistungen von Swiss Post GLS sind in der Regel per Rechnung zu begleichen. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage. Ab der 2. Mahnstufe wird neben der Leistung von Swiss Post GLS zusätzlich eine Mahngebühr erhoben.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Neben diesen Transportbe dingungen gelten die jeweils massgebenden und aktuellsten «Allgemeinen Geschäftsbedingungen Postdienstleistungen». Diese sind jederzeit im Internet abrufbar bzw. am Postschalter erhältlich. Für zusätzliche Dienstleistungen, z. B. den Versand von Paletten oder den Abschluss einer Zusatz versicherung, sind separate Bestimmungen massgebend, welche jederzeit im Internet abrufbar sind bzw. bei Swiss Post GLS bezogen werden können. Alle Verträge unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern (bzw. Basel für die Zusatzversicherung).