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Transportbestimmungen
Transportbestimmungen
Die vorliegenden Transportbedingungen sind gültig ab 1. März 2007 und ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schweizerischen Post. Änderungen vorbehalten. Aktuelle Dokumente sind unter www.swisspost-gls.ch verfügbar.
Nicht zugelassene Waren
Folgende Waren sind nicht zur Beförderung (Export und Import) zugelassen: gefährliche Waren gemäss IATA- und ADR-Bestimmungen (Sprengstoff, Farben, Lacke usw.), lebende Tiere, Pflanzen und Saatgut (weitere Einschränkungen je nach verwendeter inco-term-Etikette möglich), Waffen aller Art, verderbliche Waren, persönliche Effekten, sterbliche Überreste, Valuta oder Dokumente mit Nominalwert, Edelsteine, Edelmetalle, Kunstgegenstände, Waren mit einem Carnet A.T.A., Produkte mit verbrauchs- oder gewerbesteuerpflichtigem Alkoholgehalt, alkoholhaltige Produkte mit unzulässiger Verpackung, temporär eingeführte Waren, Nahrungsmittel (Ausnahmen mit Genehmigung von Swiss Post GLS möglich). Die Ware ist transportsicher zu verpacken. Holzkisten und Einwegpaletten sind nicht zugelassen.
Vertragsabschluss Export
Ein Vertrag mit Swiss Post GLS wird im Allgemeinen durch die vorbehaltlose Aufgabe eines Paketes am Postschalter bzw. die Übergabe bei der Abholung abgeschlossen. Mit der Übergabe gelten die aktuellen Transportbedingungen sowie die massgebenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen (AGB) der Schweizerischen Post als akzeptiert. Diese sind jederzeit im Internet abrufbar bzw. am Postschalter erhältlich. Bei individuellen Offerten wird ein Einzelvertrag mit dem Kunden abgeschlossen, welcher Preise, Rabatte, Zielmengen und Gewichtsstruktur sowie die ergänzenden Vertragsbestimmungen festhält.
Vertragsabschluss Import
Durch die vorbehaltlose Annahme des Paketes erklärt sich der Empfänger bereit, allfällige Verzollungskosten und staatliche Abgaben fristgerecht zu begleichen und die aktuellen Transportbedingungen sowie die massgebenden AGB anzuerkennen.
Haftpflicht
Für Verlust bzw. Beschädigung eines Paketes wird gegenüber dem Absender bis zum effektiven, beim Versand deklarierten Warenwert des Paketes gehaftet (maximal CHF 1000). Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn eine vorbehaltlose Annahme erfolgt ist. Die in dieser Broschüre publizierten Transportzeiten sind Richtwerte und sind nicht garantiert. Sie können durch externe Faktoren (Zoll, Stau, Streik usw.) beeinflusst werden. Eine Haftung für die Verspätung und daraus entstehende Folgeschäden ist ausgeschlossen. Der Absender stellt in jedem Fall den Versand in einer geeigneten Verpackung sicher. Anfallende Zoll- und Steuerkosten aufgrund fehlerhaft erstellter Handelspapiere unterliegen der Verantwortung des Absenders.
Zusatzversicherung
Im Paket-Export kann der Absender eine Zusatzversicherung gegen alle Risiken von Haus zu Haus abschliessen (bis CHF 40000 pro Paket, bis CHF 20000 für Schmuck und Uhren). Versichert ist der Wert des Paketes am Ort und zur Zeit des Transportbeginns zuzüglich Fracht, Versicherungsprämie und die übrigen Kosten bis zum Bestimmungsort. Für gebrauchte Güter gilt der Zeitwert des versicherten Gutes. Die Meldung über den Wunsch einer Zusatzversicherung muss vor Beginn des ver-sicherten Transports bei Swiss Post GLS eintreffen und bedarf der Bestätigung. Details werden getrennt geregelt. Die Versicherung enthält u. a. keine Deckung für die Beschlagnahme oder Zurückhaltung durch eine Regierung, die Verzögerung in der Beförderung oder Ablieferung (unabhängig von der Ursache) sowie für mittelbare Schäden aller Art oder Schäden, welche aus ungenügender Verpackung entstanden sind.
Vergütung
Die Leistungen von Swiss Post GLS sind in der Regel per Rechnung zu begleichen. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage. Ab der 3. Mahnstufe wird neben der Leistung von Swiss Post GLS zusätzlich eine Mahngebühr erhoben.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Neben diesen Transportbedingungen gelten die jeweils massgebenden und aktuellsten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen Postdienstleistungen". Diese sind jederzeit im Internet abrufbar bzw. am Postschalter erhältlich. Für zusätzliche Dienstleistungen, z. B. den Versand von Paletten oder den Abschluss einer Zusatzversicherung, sind separate Bestimmungen massgebend, welche jederzeit im Internet abrufbar sind, bzw. bei Swiss Post GLS bezogen werden können. Alle Verträge unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern (bzw. Basel für die Zusatzversicherung).