inco-terms

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So bestimmen Sie, wer welche Kosten trägt.

Mit den international standardisierten inco-term-Etiketten, die Sie von Swiss Post GLS kostenlos erhalten, regeln Sie auf einfachste Weise die Zahlungsmodalitäten für Verzollung und staatliche Abgaben (Zoll, MwSt.). Die Transportkosten bezahlt in jedem Fall der Absender. Wählen Sie einfach zwischen den folgenden Optionen:

Einzelland EU-Verzollung Verzollung Zoll MwSt.
Exporteur Exporteur Exporteur
Importeur Importeur Importeur
  Exporteur Exporteur Importeur
Exporteur Importeur Importeur
  Exporteur Exporteur -
  Exporteur Exporteur -
  Exporteur Exporteur -
  Exporteur - -

Abrechnung ausländischer Verzollungskosten, MWST und Zoll an den Empfänger (Inco 20/30/40)

Sobald der Empfänger Kosten bezahlen muss, erfolgt die Einforderung über eine der zwei folgenden Varianten:

  1. Mit einer Rechnung der lokalen GLS Niederlassung, die nach der Zustellung des Pakets an den Empfänger gesendet wird.
  2. Durch COD (Cash on Delivery), d.h. die Sendung wird nur dann ausgehändigt, wenn die Verzollungskosten und/oder Zoll/MWST unmittelbar bei der Auslieferung bezahlt werden.

Die Variante 2 gilt für folgende Länder (in allen übrigen Ländern gilt Variante 1):

Belgien, Griechenland, Grossbritannien, Holland (nur bei B2C), Luxemburg, Malta, Portugal, Spanien, Tschechische Republik

Die Einforderung via COD kann zu Laufzeit-Verzögerungen führen, wenn der Empfänger nicht unmittelbar bezahlt. Dies kann umgangen werden, indem der Schweizer Absender Inco-Term 10 wählt und die ausländischen Zoll/MWST-Kosten auf seiner Handelsrechnung aufführt und so dem Empfänger weiterbelastet.

Unzulässige Inco-Terms  
Andorra

10 / 30 / 40 / 50 / EU-Verzollung

Gibraltar

10 / 30 / 40 / 50 / EU-Verzollung

Norwegen

EU-Verzollung

Spanische Inseln
(Zip 35, 38, 51, 52)

10 / 30 / 40 / 50 / EU-Verzollung

Tschechische Republik

50

Türkei

10 / 20 / 30 / 50 / EU-Verzollung