Elektronische Veranlagungsverfügung (eVV)

Die elektronische Veranlagungsverfügung ersetzt die physische Veranlagungsverfügung (Ausfuhrzollausweis).

Die wichtigsten Änderungen  für Sie und für Ihre im Swiss Post GLS Kanal exportierten Waren sind:

  • Die Veranlagungsverfügung (Ausfuhrzollausweis) wird Ihnen nicht mehr in physischer Form zugestellt.
  • Die Veranlagungsverfügung ist ausschliesslich in elektronischer Form verfügbar.

Wo kann die elektronische Veranlagungsverfügung abgeholt werden?

  1. Per Download von dieser Internetseite.
  2. Per automatischen Erhalt der eVV per E-Mail. Diese Funktion können Sie in Ihrem Benutzeraccount einrichten. Klicken Sie hierfür auf den unten aufgeführten Link.

Wie erhalte ich mein Benutzername sowie Passwort?

Für das erste Login benützen Sie bitte Ihre Kundennummer gemäss Swiss Post GLS Rechnung als Benutzername. Das Passwort ist die Postleitzahl der Rechnungsadresse.

Bsp: Kundennummer: 135798

Postleitzahl: 8046

Nach dem ersten Login müssen Sie ihr Passwort selbständig und individuell ändern. Ein regelmässiges Login ist nicht nötig, da Sie die eVV automatisch auf Ihre gewünschten E-Mailadresse zugesandt bekommen.

Die Bedingungen für die Anspruchsberechtigung auf eine Veranlagungsverfügung (unabhängig davon, ob physisch oder elektronisch) bleiben unverändert.

Hier geht es zum  Download und Suche von elektronischen Veranlagungsverfügungen

Informationen zur Validierung Ihrer elektronischen Veranlagungsverfügungen erhalten Sie auf der Website der  Eidgenössischen Zollverwaltung